Was kostet ein Anwalt?

Was kostet ein Anwalt?

Viele Menschen zögern, einen Anwalt zu beauftragen, weil sie die Kosten nicht einschätzen können. Dabei ist es wichtig zu wissen: Rechtsanwälte sind verpflichtet, transparent und nachvollziehbar über ihre Vergütung zu informieren. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, wie sich Anwaltskosten zusammensetzen und mit welchen Gebühren Sie rechnen können.

1. Gesetzliche Grundlage: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Vergütung von Anwälten ist in Deutschland grundsätzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das RVG bestimmt, welche Gebühren für bestimmte Tätigkeiten anfallen – zum Beispiel für die Beratung, die außergerichtliche Vertretung oder die gerichtliche Vertretung.

Wichtig: Die Gebühren richten sich häufig nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert. Das bedeutet, je höher der Wert des Rechtsstreits, desto höher die Gebühr.

2. Erstberatung – die häufigste Einstiegssituation

Viele Mandanten kommen zunächst mit einer konkreten Frage in unsere Kanzlei. Hierfür bieten wir eine Erstberatung an.

  • Für Verbraucher darf die Gebühr für eine Erstberatung gesetzlich maximal 190 € zzgl. MwSt. betragen.
  • In vielen Fällen vereinbaren wir einen fairen Pauschalpreis, damit Sie von Anfang an Klarheit haben.

3. Außergerichtliche Vertretung

Wenn wir Sie außergerichtlich vertreten, etwa durch das Verfassen eines Schreibens an die Gegenseite oder die Verhandlung mit Vertragspartnern, berechnet sich die Gebühr in der Regel nach dem Gegenstandswert.

Beispiel: Geht es um eine offene Forderung von 5.000 €, richten sich die Gebühren nach diesem Betrag. Hier sieht das RVG bestimmte Rahmengebühren vor.

4. Gerichtliche Vertretung

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, entstehen zusätzliche Kosten. Diese umfassen:

  • Anwaltsgebühren (nach RVG und Streitwert)
  • Gerichtskosten
  • ggf. Kosten für Sachverständige oder Zeugen

Grundsätzlich gilt: Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Verfahrens – also auch die Anwaltskosten der Gegenseite.

5. Honorarvereinbarungen – individuelle Lösungen

In manchen Fällen ist es sinnvoll, eine Honorarvereinbarung zu treffen, zum Beispiel in Form eines Stundenhonorars oder eines Pauschalhonorars. Das bietet mehr Flexibilität und Transparenz, gerade bei komplexen oder langfristigen Mandaten.

6. Rechtsschutzversicherung & Beratungshilfe

  • Rechtsschutzversicherung: Viele Kosten können durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein. Wir prüfen für Sie gerne, ob Ihre Versicherung eintrittspflichtig ist.
  • Beratungshilfe: Wer die Kosten eines Anwalts nicht tragen kann, hat ggf. Anspruch auf staatliche Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.

Fazit: Transparenz von Anfang an

Die Kostenfrage ist für Mandanten verständlicherweise ein wichtiges Thema. In unserer Kanzlei in Remscheid legen wir Wert auf klare und faire Vergütungsregelungen. Bereits im Erstgespräch informieren wir Sie transparent über mögliche Gebühren, sodass Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Zögern Sie nicht, uns direkt auf die Kosten anzusprechen, wir finden gemeinsam die passende Lösung.

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