Unsere Rechtsgebiete
In unserer Kanzlei in Remscheid beraten und vertreten wir Sie im Familien-, Verkehrs-, Straf- und Arzthaftungsrecht und weiteren Rechtsgebieten.
Das Strafrecht ist einer der sensibelsten und gleichzeitig wichtigsten Bereiche des Rechts. Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder eine Strafanzeige im Raum steht, ist schnelles und professionelles Handeln entscheidend. Schon im frühen Stadium eines Verfahrens können wir als erfahrene Strafverteidiger Einfluss auf den Verlauf nehmen und Ihre Rechte effektiv schützen.
Wir begleiten Sie in allen Phasen des Strafprozesses – von der ersten polizeilichen Vernehmung über die Hauptverhandlung bis hin zu Berufungen und Revisionen. Unser Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens oder die mildeste mögliche Strafe zu erreichen. Dabei profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung in allen Bereichen des Strafrechts:
- Körperverletzung & Gewaltdelikte
- Diebstahl, Betrug und Vermögensdelikte
- Betäubungsmittelstrafrecht (Drogenstrafrecht)
- Verkehrsstrafrecht, z. B. Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer
- Jugendstrafrecht
Darüber hinaus beraten und vertreten wir auch Geschädigte, die Strafanzeige erstatten oder ihre Rechte als Nebenkläger wahrnehmen möchten.
Wir wissen, dass ein Strafverfahren eine enorme Belastung für Betroffene und deren Angehörige ist. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, klare Kommunikation und eine individuelle Verteidigungsstrategie. Mit uns haben Sie eine Kanzlei an Ihrer Seite, die sich kompromisslos für Ihre Rechte einsetzt.
Das Familienrecht betrifft die persönlichsten und oft auch emotionalsten Lebensbereiche. Konflikte in der Familie sind nicht nur belastend, sondern haben auch weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen. Als erfahrene Kanzlei im Familienrecht stehen wir Ihnen in allen familienrechtlichen Fragen beratend und unterstützend zur Seite – kompetent, verständnisvoll und durchsetzungsstark.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei uns auf Scheidungen. Wir begleiten Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss und vertreten Ihre Interessen in allen damit verbundenen Bereichen – sei es beim Unterhalt, beim Zugewinnausgleich oder bei der Vermögensaufteilung. Auch komplexe Fälle mit Immobilien, Unternehmen oder internationalen Bezügen sind bei uns in guten Händen.
Darüber hinaus übernehmen wir Ihre Vertretung in Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts. Das Wohl der Kinder steht hierbei immer im Mittelpunkt. Wir setzen uns dafür ein, tragfähige Lösungen zu finden – notfalls auch vor Gericht –, damit klare Regelungen für alle Beteiligten geschaffen werden.
Weitere Schwerpunkte im Familienrecht:
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsfeststellung
- Adoptionen und Pflegekindschaftsrecht
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Wir wissen, dass familienrechtliche Streitigkeiten nicht nur juristisch, sondern auch emotional sehr anspruchsvoll sind. Daher legen wir großen Wert auf eine einfühlsame Beratung und eine lösungsorientierte Vorgehensweise. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte konsequent zu vertreten und gleichzeitig faire, nachhaltige Lösungen für alle Beteiligten zu schaffen.
Das Arzthaftungsrecht ist ein hochspezialisierter Bereich des Medizinrechts und betrifft alle rechtlichen Fragen rund um Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und ärztliche Pflichtverletzungen. Patienten, die durch einen ärztlichen Fehler oder mangelnde Aufklärung Schaden erlitten haben, stehen häufig einer großen medizinischen und rechtlichen Unsicherheit gegenüber. Genau hier setzen wir an: Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, klären Ihre Erfolgsaussichten realistisch ein und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Ein zentraler Bestandteil des Arzthaftungsrechts ist die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Wurde beispielsweise eine falsche Diagnose gestellt, eine Operation fehlerhaft durchgeführt oder eine notwendige Behandlung unterlassen, haben Patienten in vielen Fällen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Beweissicherung, sondern auch bei der Auseinandersetzung mit Krankenhäusern, Ärzten und Versicherungen.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei:
- Aufklärungsfehlern (unzureichende oder falsche Information vor einer Behandlung oder Operation)
- Dokumentationsfehlern (fehlende oder unvollständige Patientenakten)
- Therapie- und Diagnosefehlern
- Kunstfehlern bei Operationen
- Fehlern in der Geburtshilfe
Wir arbeiten eng mit medizinischen Gutachtern zusammen, um die Beweise für einen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler zu sichern und Ihre Ansprüche bestmöglich zu untermauern. Gleichzeitig wissen wir, dass Verfahren im Arzthaftungsrecht für Betroffene psychisch und finanziell belastend sein können. Daher legen wir besonderen Wert auf eine sensible Beratung, eine klare Strategie und eine starke Vertretung vor Gericht und gegenüber Versicherungen.
Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und sicherzustellen, dass Sie den Schadensersatz oder das Schmerzensgeld erhalten, das Ihnen zusteht. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Arzthaftungsrecht, um Ihre Interessen wirkungsvoll durchzusetzen.
Das Vertragsrecht spielt eine zentrale Rolle in nahezu allen Lebensbereichen – sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Umfeld. Verträge regeln Rechte und Pflichten, schaffen Sicherheit und verhindern Streitigkeiten. Kommt es dennoch zu Unklarheiten, Vertragsverletzungen oder Kündigungen, stehen wir Ihnen als erfahrene Kanzlei im Vertragsrecht zur Seite.
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen. Dazu gehören insbesondere:
- Kaufverträge (z. B. Immobilien, Fahrzeuge, Waren)
- Miet- und Pachtverträge
- Arbeitsverträge und Dienstleistungsverträge
- Gesellschafts- und Handelsverträge
- Werkverträge und Bauverträge
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Kfz- und Verkehrsrecht. Wir prüfen Kauf- und Leasingverträge, vertreten Sie bei Mängeln oder Rückabwicklungen und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Händlern oder Herstellern durch.
Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Ihre Verträge rechtssicher sind und spätere Streitigkeiten vermieden werden. Sollte es doch zu Konflikten kommen, vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht mit Nachdruck. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Vertragsrecht, um Ihre Interessen optimal zu schützen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen.
Die Pflichtverteidigung ist ein wesentlicher Bestandteil des Strafrechts und gewährleistet, dass Beschuldigte in schwerwiegenden Strafverfahren nicht ohne rechtlichen Beistand bleiben. Wenn Ihnen eine schwere Straftat vorgeworfen wird oder Untersuchungshaft droht, haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
Als erfahrene Pflichtverteidigerin übernehme ich Ihre Vertretung in allen Abschnitten des Strafverfahrens – von der ersten polizeilichen Vernehmung bis hin zur Hauptverhandlung und möglichen Rechtsmitteln. Dabei ist es mein Ziel, Ihre Rechte konsequent zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Wir vertreten Mandanten insbesondere in Fällen von:
- Schweren Körperverletzungs- und Gewaltdelikten
- Betäubungsmitteldelikten (Drogenstrafrecht)
- Tötungsdelikten und Sexualstraftaten
- Schwerem Betrug, Diebstahl und Wirtschaftsdelikten
- Haft- und Untersuchungshaftverfahren
Auch wenn ein Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird, heißt das nicht, dass Sie keine Wahl haben. Sie können selbst eine erfahrene Pflichtverteidigerin benennen, die das Gericht für Sie einsetzt. Nutzen Sie dieses Recht, um sicherzustellen, dass Ihre Verteidigung in kompetenten Händen liegt.
Eine Pflichtverteidigung bedeutet nicht „Verteidigung zweiter Klasse“. Im Gegenteil: Wir setzen uns mit derselben Sorgfalt, Leidenschaft und Erfahrung für Pflichtmandate ein wie für Wahlmandate. Ziel ist es stets, ein faires Verfahren zu gewährleisten, belastende Beweise zu prüfen und die für Sie günstigste Lösung zu erreichen.
Neben unseren Schwerpunkten Strafrecht, Pflichtverteidigung, Familienrecht, Arzthaftungsrecht, Zivilrecht und Vertragsrecht stehen wir Ihnen auch in zahlreichen weiteren Rechtsgebieten kompetent zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir eine umfassende Beratung und Vertretung, die weit über die genannten Kernbereiche hinausgeht.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:
- Arbeitsrecht
- Wir vertreten Sie bei Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und der Durchsetzung von Lohn- oder Urlaubsansprüchen.
- Miet- und Immobilienrecht
- Wir beraten Sie bei Mietstreitigkeiten, Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen und begleiten Sie rechtlich beim Kauf oder Verkauf von Immobilien.
- Erbrecht
- Wir gestalten für Sie rechtssichere Testamente, setzen Pflichtteilsansprüche durch und vertreten Sie bei Erbstreitigkeiten.
- Opfervertretung im Strafverfahren (Nebenklage)
- Wir stärken Ihre Rechte als Opfer und setzen Ihre Ansprüche im Strafprozess engagiert durch.
Unser Anspruch ist es, Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten zuverlässig zu begleiten – sei es durch eine außergerichtliche Lösung oder durch eine konsequente Vertretung vor Gericht. Mit unserer Erfahrung, unserem Fachwissen und unserem Einsatz sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden.
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